Beratung im Rahmen des
Förderprogrammes „go-digital“
Mit dem Förderprogramm „go-digital“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft die digitale Transformation ihrer Geschäftsprozesse erleichtern.
Seit Oktober 2017 können Förderanträge für die drei Module “IT-Sicherheit”, “Digitale Markterschließung” und “Digitalisierte Geschäftsprozesse” abgegeben werden. Um die KMU bei der Abwicklung zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung, Beratung, Abrechnung und Prüfung von Verwendungsnachweisen.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung?
Wer Digitalisierungsstrategien entwickeln oder Digitalisierungsprojekte mit der Auswahl und Einführung von Software organisieren will, kann bis zu 50 Prozent des Beratungsaufwandes, maximal 33.000 Euro innerhalb eines halben Jahres, als Förderung erhalten.
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die folgende Kriterien erfüllen:
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme des Vorjahres von maximal 20 Millionen Euro
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Weitere Informationen erhalten Sie nebenstehend oder direkt bei den Experten von MQ result consulting.
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Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie im Themenportal go-digital oder auf dem Portal des BMWi.
Download:
Die vollständige Richtlinie zum Förderprogramm können Sie hier herunterladen.